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Reparaturbonus Sachsen 2026: 50 % zurück, so funktioniert es

Wer in Sachsen wohnt und ein Elektrogerät reparieren lässt, bekommt einen Teil der Kosten zurück: Der sächsische Reparaturbonus erstattet 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal 200 Euro pro Reparatur. Das Programm wurde am 10. November 2025 neu gestartet; förderfähig sind Reparaturen mit einem Rechnungsdatum ab dem 2. Oktober 2025. Wichtig ist nur, dass die Reparatur von einem für das Programm zugelassenen Betrieb ausgeführt wird. (Quelle: Sächsische Aufbaubank SAB, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft SMWA.)

Der Reparaturbonus auf einen Blick

  • Förderhöhe: 50 % der Reparaturkosten
  • Maximum: 200 € pro Reparatur
  • Mindestrechnung: 115 € (Brutto-Rechnungsbetrag)
  • Häufigkeit: bis zu 2 geförderte Reparaturen pro Person und Kalenderjahr, also bis zu 400 € im Jahr
  • Wer: Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Sachsen
  • Antrag: digital über die Sächsische Aufbaubank (SAB), sab.sachsen.de
  • Bedingung: Reparatur durch einen bei der SAB gelisteten Fachbetrieb

Welche Geräte sind förderfähig?

Gefördert wird die Reparatur von elektrisch betriebenen Geräten des Haushalts. Dazu zählen unter anderem Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte, Herde und Backöfen, Kaffeevollautomaten und Küchenkleingeräte, aber auch Unterhaltungselektronik wie Fernseher sowie Smartphones, Tablets und Laptops. Maßgeblich ist immer die aktuelle Geräteliste der SAB, die Sie vor der Reparatur einsehen sollten.

So läuft die Förderung Schritt für Schritt

  1. Betrieb prüfen: Stellen Sie vor der Beauftragung sicher, dass der Reparaturbetrieb in der SAB-Liste geführt wird. Nur dann ist die Rechnung förderfähig.
  2. Reparieren lassen: Lassen Sie das Gerät reparieren. Die Rechnung muss mindestens 115 € betragen und die Reparatur klar ausweisen.
  3. Rechnung bezahlen: Sie zahlen die Rechnung zunächst vollständig selbst.
  4. Antrag stellen: Reichen Sie die bezahlte Rechnung digital über sab.sachsen.de ein.
  5. Erstattung erhalten: Nach Prüfung erstattet die SAB 50 % der Kosten, maximal 200 €, auf Ihr Konto.

Ehrlich gesagt: Prüfen Sie die SAB-Listung des Betriebs

Der Bonus wird nur ausgezahlt, wenn der ausführende Betrieb offiziell für das Programm zugelassen ist. Verlassen Sie sich nicht auf Werbeaussagen, sondern prüfen Sie die Zulassung selbst in der SAB-Übersicht oder lassen Sie sie sich vom Betrieb bestätigen, bevor Sie den Auftrag erteilen. Wir als Techniker vor Ort arbeiten deutschlandweit; ob für Ihren konkreten Fall in Sachsen ein gelisteter Partnerbetrieb verfügbar ist, klären wir vorab ehrlich mit Ihnen. So vermeiden Sie die Enttäuschung, dass eine ansonsten gute Reparatur am Ende nicht förderfähig ist.

Lohnt sich die Reparatur mit Bonus überhaupt?

Der Bonus verschiebt die Rechnung deutlich zugunsten der Reparatur: Eine Reparatur für 300 € kostet Sie mit Bonus effektiv nur 150 €. Trotzdem lohnt sich vorab die nüchterne Frage, ob sich die Reparatur gegenüber einem Neukauf rechnet, gerade bei älteren Geräten. Eine belastbare Entscheidungsgrundlage liefert ein schriftlicher Kostenvoranschlag: Sie sehen die voraussichtlichen Kosten, bevor Sie sich festlegen. Einen versicherungs- und entscheidungstauglichen Kostenvoranschlag als PDF erhalten Sie ab 25 € über kostenvoranschlag-sofort.de. Ob sich Reparatur plus Bonus oder ein Neukauf mehr lohnt, klären Sie so in wenigen Minuten. Zur Orientierung hilft auch unser Ratgeber Reparieren oder neu kaufen?

Diese Stolpersteine kosten den Bonus

Damit die Erstattung nicht scheitert, achten Sie auf ein paar typische Fehler. Erstens: eine Rechnung unter 115 Euro ist nicht förderfähig, auch wenn die Reparatur sonst passt. Zweitens: Reparaturen durch nicht gelistete Betriebe werden nicht anerkannt, unabhängig von der Qualität der Arbeit. Drittens: reine Ersatzteilkäufe ohne Reparaturleistung oder Selbstreparaturen fallen nicht unter die Förderung. Viertens: pro Person und Kalenderjahr sind nur zwei Reparaturen förderfähig, sodass sich eine dritte Rechnung im selben Jahr nicht mehr lohnt. Und fünftens ist das Programm budgetiert; ist der Fördertopf für einen Zeitraum ausgeschöpft, kann die Antragstellung pausieren. Ein Blick auf sab.sachsen.de vor der Beauftragung erspart Ihnen hier böse Überraschungen.

Reparieren statt wegwerfen: der Gedanke dahinter

Der Reparaturbonus verfolgt ein doppeltes Ziel: Er entlastet Ihren Geldbeutel und schont Ressourcen, weil funktionsfähige Geräte länger im Einsatz bleiben statt im Elektroschrott zu landen. Für Sie als Verbraucher bedeutet das konkret: Bei vielen Defekten, die früher zum Neukauf geführt hätten, wird die Reparatur mit Bonus zur klar günstigeren und nachhaltigeren Option. Gerade bei hochwertigen Haushaltsgeräten mit langer Lebensdauer rechnet sich das oft deutlich. Entscheidend bleibt, dass Sie die Kosten vorher kennen und der Betrieb korrekt gelistet ist.

Häufige Fragen

Wie viel Geld gibt es beim Reparaturbonus Sachsen? +
Erstattet werden 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal 200 Euro pro Reparatur. Bei bis zu zwei geförderten Reparaturen pro Person und Kalenderjahr sind so bis zu 400 Euro im Jahr möglich. Die Rechnung muss mindestens 115 Euro betragen.
Welche Betriebe sind für den Reparaturbonus zugelassen? +
Nur Reparaturbetriebe, die für das Programm zugelassen und in der Liste der Sächsischen Aufbaubank (SAB) geführt sind. Ob ein bestimmter Betrieb gelistet ist, prüfen Sie in der SAB-Übersicht oder fragen direkt beim Betrieb nach, bevor Sie den Auftrag erteilen.
Wo stelle ich den Antrag für den Reparaturbonus? +
Der Antrag wird digital über die Sächsische Aufbaubank (SAB) unter sab.sachsen.de gestellt. Sie brauchen dafür die bezahlte Reparaturrechnung eines gelisteten Betriebs.
Gilt der Reparaturbonus auch außerhalb von Sachsen? +
Nein. Der Reparaturbonus ist ein Förderprogramm des Freistaats Sachsen und gilt für Menschen mit Hauptwohnsitz in Sachsen. Andere Bundesländer haben eigene oder gar keine Programme.

Gerät defekt? Erst den Kostenrahmen klären.

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