Garantie & Gewährleistung bei Hausgeräten
Wenn ein Hausgerät innerhalb der ersten Jahre kaputt geht, haben Sie möglicherweise Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz. Doch viele Verbraucher verwechseln Garantie und Gewährleistung. Hier erklären wir den Unterschied und Ihre Rechte.
Gewährleistung: Ihr gesetzliches Recht
Die gesetzliche Gewährleistung (auch Sachmängelhaftung) gilt immer und kann nicht ausgeschlossen werden:
- Dauer: 2 Jahre ab Kaufdatum
- Ansprechpartner: Der Verkäufer (Händler), nicht der Hersteller
- Beweislast: In den ersten 12 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Defekt nicht schon beim Kauf vorlag. Danach dreht sich die Beweislast um.
- Umfang: Reparatur, Austausch, Minderung oder Rücktritt vom Kauf
Garantie: Freiwillige Herstellerleistung
Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers:
- Dauer: Unterschiedlich, oft 2 Jahre, bei Miele teilweise bis zu 10 Jahre
- Ansprechpartner: Der Hersteller direkt
- Umfang: Vom Hersteller festgelegt, oft nur bestimmte Bauteile
- Bedingungen: Registrierung, bestimmungsgemäßer Gebrauch, keine Eigenreparatur
Was tun bei einem Defekt innerhalb der Frist?
- Kaufbeleg heraussuchen
- Prüfen, ob Gewährleistung (beim Händler) oder Garantie (beim Hersteller) greift
- Den Mangel schriftlich melden und Frist zur Nachbesserung setzen
- Reparatur oder Ersatz fordern
Wenn die Frist abgelaufen ist
Nach Ablauf von Garantie und Gewährleistung tragen Sie die Reparaturkosten selbst. Dann lohnt sich ein Vergleich: Reparieren oder neu kaufen? In vielen Fällen ist eine Reparatur durch einen Techniker vor Ort die günstigere und nachhaltigere Wahl. Kosten-Übersicht.
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