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Garantie & Gewährleistung bei Hausgeräten

Redaktion: Technikretter-Team · Fachlich geprüft vom FBB-Werkstattnetz · FBB-Service Management GmbH, Springe

Wenn ein Hausgerät innerhalb der ersten Jahre kaputt geht, haben Sie möglicherweise Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz. Doch viele Verbraucher verwechseln Garantie und Gewährleistung. Hier erklären wir den Unterschied und Ihre Rechte.

Gewährleistung: Ihr gesetzliches Recht

Die gesetzliche Gewährleistung (auch Sachmängelhaftung) gilt immer und kann nicht ausgeschlossen werden:

  • Dauer: 2 Jahre ab Kaufdatum
  • Ansprechpartner: Der Verkäufer (Händler), nicht der Hersteller
  • Beweislast: In den ersten 12 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Defekt nicht schon beim Kauf vorlag. Danach dreht sich die Beweislast um.
  • Umfang: Reparatur, Austausch, Minderung oder Rücktritt vom Kauf

Garantie: Freiwillige Herstellerleistung

Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers:

  • Dauer: Unterschiedlich, oft 2 Jahre, bei Miele teilweise bis zu 10 Jahre
  • Ansprechpartner: Der Hersteller direkt
  • Umfang: Vom Hersteller festgelegt, oft nur bestimmte Bauteile
  • Bedingungen: Registrierung, bestimmungsgemäßer Gebrauch, keine Eigenreparatur

Was tun bei einem Defekt innerhalb der Frist?

  1. Kaufbeleg heraussuchen
  2. Prüfen, ob Gewährleistung (beim Händler) oder Garantie (beim Hersteller) greift
  3. Den Mangel schriftlich melden und Frist zur Nachbesserung setzen
  4. Reparatur oder Ersatz fordern

Wenn die Frist abgelaufen ist

Nach Ablauf von Garantie und Gewährleistung tragen Sie die Reparaturkosten selbst. Dann lohnt sich ein Vergleich: Reparieren oder neu kaufen? In vielen Fällen ist eine Reparatur durch einen Techniker vor Ort die günstigere und nachhaltigere Wahl. Kosten-Übersicht.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? +
Die gesetzliche Gewährleistung gilt immer, kann nicht ausgeschlossen werden, dauert 2 Jahre ab Kaufdatum und richtet sich an den Verkäufer. Die Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers, an den Sie sich direkt wenden. Umfang und Bedingungen legt der Hersteller fest, oft sind nur bestimmte Bauteile abgedeckt.
Wer trägt die Beweislast bei einem Defekt in der Gewährleistung? +
In den ersten 12 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Defekt nicht schon beim Kauf vorlag. Danach dreht sich die Beweislast um. Die Gewährleistung läuft 2 Jahre ab Kaufdatum und umfasst Reparatur, Austausch, Minderung oder Rücktritt vom Kauf. Ansprechpartner ist der Verkäufer, nicht der Hersteller.
Was tue ich, wenn mein Hausgerät in der Frist kaputtgeht? +
Suchen Sie zuerst den Kaufbeleg heraus. Prüfen Sie dann, ob die Gewährleistung beim Händler oder die Garantie beim Hersteller greift. Melden Sie den Mangel schriftlich und setzen Sie eine Frist zur Nachbesserung. Anschließend fordern Sie Reparatur oder Ersatz. Beachten Sie, dass die Garantie eine Eigenreparatur in der Regel ausschließt.
Was tun, wenn Garantie und Gewährleistung abgelaufen sind? +
Dann tragen Sie die Reparaturkosten selbst. Es lohnt sich ein Vergleich zwischen Reparatur und Neukauf. In vielen Fällen ist eine Reparatur durch einen Techniker vor Ort die günstigere und nachhaltigere Wahl. Wir geben Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung, deutschlandweit. Sie können über das Kontaktformular einen Termin anfragen.

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